Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tretreus-Mini-Catering – Inhaber: Volker Tress
Schöneckstraße 37/4, 88069 Tettnang
E-Mail: tretreus.tt@gmail.com · Telefon: +49 173 9932629
Stand: 27. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Verträge von Tretreus-Mini-Catering über Catering-, Liefer- und Serviceleistungen. Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Abstimmung in Textform.
3. Mitwirkung der Kundenseite
Die Kundin oder der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Angaben bereit. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Zeitplan, Zufahrts- und Parkmöglichkeiten, Ansprechpartner vor Ort, vorhandene Ausstattung sowie bekannte Allergien und Unverträglichkeiten.
4. Personenzahl und Änderungen
Die endgültige Personenzahl ist spätestens 7 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Eine spätere Erhöhung ist nur nach Verfügbarkeit möglich. Bei einer späteren Verringerung bleibt die zuletzt fristgerecht bestätigte Personenzahl Grundlage der Abrechnung, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Tretreus-Mini-Catering ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss vereinbart oder vor Ort veranlasst werden, werden gesondert berechnet.
6. Stornierung durch die Kundenseite
Bei einer vollständigen oder teilweisen Stornierung gelten folgende Pauschalen bezogen auf den stornierten Auftragswert:
- bis 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 13 bis 8 Kalendertage vorher: 30 %
- 7 bis 3 Kalendertage vorher: 60 %
- ab 2 Kalendertagen vorher oder bei Nichterscheinen: 90 %
Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits erbrachte, nicht mehr anderweitig nutzbare Leistungen oder speziell beschaffte Waren können zusätzlich in tatsächlicher Höhe berechnet werden, soweit sie nicht bereits durch die Pauschale abgegolten sind.
7. Lieferung, Übergabe und Abnahme
Liefer- und Leistungszeiten werden möglichst genau eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Tretreus-Mini-Catering werden unverzüglich mitgeteilt. Die Kundenseite sorgt dafür, dass die Übergabe am vereinbarten Ort möglich ist und eine empfangsberechtigte Person anwesend ist.
8. Leihgegenstände
Überlassene Behälter, Platten, Warmhaltegeräte und sonstige Leihgegenstände bleiben Eigentum von Tretreus-Mini-Catering. Sie sind pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben. Verlust oder vom Kunden zu vertretende Beschädigungen werden zum Wiederbeschaffungs- beziehungsweise Reparaturwert berechnet.
9. Lebensmittel, Allergene und Aufbewahrung
Hinweise zu Allergien und Unverträglichkeiten müssen rechtzeitig vor Vertragsschluss mitgeteilt werden. Trotz sorgfältiger Zubereitung können Kreuzkontakte mit allergenen Stoffen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Übergabe ist die Kundenseite für eine sachgerechte Lagerung, Kühlung und den zeitnahen Verzehr der Speisen verantwortlich.
10. Höhere Gewalt
Kann eine Leistung wegen höherer Gewalt oder eines sonstigen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Ereignisses nicht oder nur wesentlich erschwert erbracht werden, informieren sich die Parteien unverzüglich und stimmen eine angemessene Lösung ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Mängel
Offensichtliche Mängel sind möglichst sofort bei Übergabe oder während der Veranstaltung mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
12. Haftung
Tretreus-Mini-Catering haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
13. Widerrufsrecht bei termingebundenem Catering
Bei Verträgen zur Erbringung von Verpflegungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Etwaige vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten richten sich nach Ziffer 6.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.